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 Allgemeine Vertragsbedingungen

für Dienstleistungen und Produkte

die zwischen

Zimpfer Photography

- im Folgenden „Fotograf“ -

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden

geschlossen werden.

 

  • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1)     Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Fotografen und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2)     Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

(3)     „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

  • 2 Vertragsschluss
    • Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
    • Der Kunde hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Fotografen telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Fotografen oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Kunde noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
    • Auf Anfrage des Kundes gibt der Fotograf per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Fotografen ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Kunde hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
    • Der Kunde hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
    • Nimmt der Kunde das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Fotograf durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Fotograf eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
    • Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Fotografen für den Vertragsinhalt maßgeblich.
    • Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, des Angebotes oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

 

  • 3 Erbringung der Leistungen
  • Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant. Auch soweit Leistungen direkt beim Kunde erbracht werden, ist allein der Fotograf seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.). Der Kunde stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Fotografen zählen als Arbeitszeit.

 

  • Die in Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Termine sind geschätzte Zeiten. Termine sind unverbindlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
    Wenn der Fotograf auf eine Mitwirkung oder Information des Kunden wartet oder durch höhere Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder auf ähnliche Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Leistungserbringung behindert ist, dann verlängern sich die Fristen angemessen. In jedem Fall werden sich Fotograf und Kunde wechselseitig unverzüglich von Verzögerungen oder Problemen bei der Auftragsdurchführung in Kenntnis setzen.

 

  • In solchen Fällen, in denen der Vertrag außerhalb gesetzlicher oder vertraglicher Rechte des Kunden aufgehoben oder nicht fortgesetzt wird, gilt das Folgende:

  1. Die Beendigung oder Nichtfortführung wird von beiden Parteien schriftlich erklärt. Der Kunde hat den Fotografen in jedem Fall unverzüglich mündlich zu informieren, wenn er den Vertrag nicht einhalten will oder kann.

  2. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

  3. Terminreservierungen werden, bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins von Seiten des Kunden, nicht erstattet.
  4. Tritt der Kunde innerhalb von sechs Monaten vor dem vereinbarten und verbindlich reserviertem Fototermin von dem Vertrag zurück, so sind 1650€ als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen.

 

  1. Tritt der Kunde innerhalb von neun Monaten vor dem vereinbarten und verbindlich reserviertem Fototermin von dem Vertrag zurück, so sind 1200€ als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen.

  2. Tritt der Kunde innerhalb von zwölf Monaten vor dem vereinbarten und verbindlich reserviertem Fototermin von dem Vertrag zurück, so sind 850€ als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Sollte ein Engagement Shooging schon statt gefunden haben und die Leistung über dem Ausfallhonorar liegen ist die Differenz ebenso zu bezahlen!

 

  1. Tritt der Kunde früher als zwölf Monate vor dem vereinbarten und verbindlich reserviertem Fototermin von dem Vertrag zurück, so sind
    350€ als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Sollte ein Engagement Shooging schon statt gefunden haben und die Leistung über dem Ausfallhonorar liegen ist die Differenz ebenso zu bezahlen!

  • Während der Laufzeit von Verträgen und der damit verbundenen Nutzung von Systemen kann der Kunde jederzeit schriftlich Änderungen und Anpassungen vorschlagen. Auf schriftliche Änderungsanforderungen des Kunden wird der Fotograf innerhalb von 15 Werktagen schriftlich antworten und mitteilen, ob Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen diese auf den bestehenden Vertrag haben. Über mögliche durchführbare Änderungen erstellt der Fotograf ein schriftliches Angebot und benennt eine Frist bis zu der das Angebot gültig ist. Dieses Angebot ersetzt insoweit den bestehenden Vertrag. Die Vergütung hierfür wird gesonderte vereinbart. Sollte eine solche Vereinbarung nicht getroffen werden, gilt das im Zeitpunkt des Änderungswunsches aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis.

  • Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, soweit hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
    Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

  • Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotograf und dessen Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
    Bei Anfahrten über einer Stunde von Neuwied ist dem Fotografen eine Übernachtungsmöglichkeit und Verpflegung am Vorabend zu stellen.

    Um eine Verzögerung durch Verkehrsstörung vorzubeugen, ist eine Übernachtung generell zu empfehlen. Für Verspätungen, die durch eine Übernachtung – ermöglicht durch den Kunden - mit kurzer Anreise hätten verhindert werden können , haftet der Fotograf nicht.

    Sollte der Fotograf voraussichtlich nicht bis Mitternacht am Heimatort zurück sein und die Heimfahrt länger als eine Stunde dauern sollte, muss der Kunde auch für eine weitere Übernachtung und Frühstück sorgen. Die Fahrtzeit wird anhand der Routeninformation von Google Maps errechnet und bezieht sich auf die schnellste angegebene Fahrtzeit. Dies gilt auch bei unvorhergesehenen Verzögerungen während des Einsatzes.

  • Fotos werden dem Kunden als JPEG zur Verfügung gestellt.Bilder werden nach Wünschen und Vorgaben des Kunden bearbeitet. Sollte nichts vereinbart worden sein, hat der Fotograf die künstlerische Freitheit, die Fotos nach eigenen Vorstellungen zu bearbeiten. Eine nachträgliche Änderung von Seiten des Kunden kann zur Folge haben, dass dem Kunden die dadurch größere Arbeit des Fotografen in Rechnung gestellt werden kann. Einen Anspruch auf eine nachträgliche Änderung besteht nicht. Weitere Bildbearbeitungen wie z.Bsp. Retusche von Pickeln ist nachträglich nach Absprache durch den Fotografen möglich. Kosten je nach Zeitaufwand, min. 29,75€ pro Retusche – 89,25€ pro Stunde Arbeitszeit, die für die Retusche benötigt wird.
    Eine nachträgliche Änderung der Bildbearbeitung von Seiten des Kunden ist nicht erlaubt!!!
    Sollte eine Änderung vom Kunden in Eigenregie selbst durchgeführt gewünscht sein, muss dies vom Fotografen ausdrücklich im Umfang schriftlich erlaubt worden sein. Soweit zwischen den Parteien nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, entscheidet der Fotograf alleine, welche Bilder bearbeitet werden. Sollte der Kunde eine Einsicht in alle gemachten Fotos wünschen, ist das vorher schriftlich festzulegen.

 

  • Der Fotograf ist ohne Zustimmung des Kunden jederzeit berechtigt, Fremdlabore, Druckereien etc. zu beauftragen. Außerdem ist er weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

 

 

  • 4 Eigentumsvorbehalt und Rechte

(1)     Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Rechte und / oder Waren im Eigentum des Fotografen.

(2)     Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht an Fotos, stehen mit ihrem Entstehen ausschließlich dem Fotografen zu.

  • Sind in diesem Ergebnis schutzfähige Erfindungen oder Gedanken entstanden, ist der Fotograf berechtigt, diese nach freiem Ermessen und auf eigenen Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit fallen zu lassen.

  • Der Kunde hat an den Arbeitsergebnissen, nach vollständiger Bezahlung, ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

  • Bei einer Veröffentlichung der Fotos im Internet muss der Fotograf namentlich kenntlich gemacht werden.

  • DerFotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei dem Fotografen und eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

  • Der Fotograf darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Kunde abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Kunde ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Fotografen die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. In diesem Fall wird keine weitere kostenlose Leistung zu einem Schnupper Shooting hinzugefügt. Das Schnupper Shooting wird nahe am Wohnort des Fotografen durchgeführt.

  • Der Kunde versichert, dass er an allen an den Fotografen übergebene Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung der Bilder generell untersagt werden soll, muss dies dem Fotografen vor Zusage der Buchung schriftlich mitgeteilt werden.

  • Alle Preise und Leistungen sind vertraulich und dürfen vom Kunden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

 

  • 5 Preise und Zahlungen
  • Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung / Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt.

 

  • Vergütungen werden in der Regel nach deren Erbringung in Rechnung gestellt. Ein Abschlagsbetrag wird vom Fotograf erhoben, um die entstehenden Unkosten vor dem Auftrag zu decken und den Termin für den Kunden verbindlich zu reservieren. Zahlt der Kunde nicht in der auf der Rechnung verwiesen Zahlungsfrist, kann der Fotograf auch wieder von der Reservierung zurücktreten.
    Die Abrechnung der Leistungen erfolgt einmal monatlich.
    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

 

  • Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage von üblichen Tätigkeitsnachweisen.

 

  • Es fallen mit Ausnahme einer abweichenden schriftlichen Regelung Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertage an. Die konkrete Höhe der Zuschläge liegt bei 20% für Nachts, bei 50% Zuschlag für Sonntage und 100% Zuschlag für Feiertage.

 

  • Spätere Änderungen des Leistungsumfangs gehen zu Lasten des Kunden.

 

  • Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise vom Fotograf den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Auftrag vereinbart, wird vom Kunde ein Einzelzimmer (mit Begleitung ein Doppelzimmer) in der Nähe des Ortes, wo die Dienstleitung erbracht wird, zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Termin erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.

 

  • Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Essen und Getränke werden vom Kunden, während des Auftrages im angemessenen Rahmen, unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

  • 6 Zahlungsmodalitäten

(1)     Der Kunde kann Zahlungen per Überweisung oder per Barzahlung vornehmen.

(2)    Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Fotograf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(3)     Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Fotografen nicht aus.

 

 

 

  • 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1)     Der Fotograf haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2)     Vom Kunde mitgeteilte Fehler, die als solche anerkannt sind, werden beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird eine Ausweichlösung angeboten.

  • 8 Haftung

(1)     Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2)     Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3)     Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Fotografen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  • Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  • Am Ort der Dienstleistung benötigt der Fotograf für das Fotoequipment einen sicherer Platz zur Ablage. Er teilt dem Kunden vor dem Event den tatsächlichen Platzbedarf mit und der Kunde stellt einen solchen Platz zur Verfügung. Sollte der Kunde dafür nicht ausreichend sorgen, haftet er für eventuell entstande Schäden oder Verlust des Equipments. Seht ein derartiger sicherer Ablageplatz dem Fotografen bei seiner Aufgabenerfüllung nicht zur Verfügung, so muss der Fotograf mit dem arbeiten, was er am Körper mit sich führen kann. Ein solcher Fall würde die Arbeitsqualität des Fotografen deutlich beeinträchtigen und muss vom Fotografen nicht verantwortet werden.

 

 

  • 9 Widerrufsbelehrung
  • Verbraucher (§ 1 Abs. 2) haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Fotograf nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wilhelm-Leuschner-Straße 8, 56564 Neuwied oder simon@zimpfer.photography) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

  • Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht ferner bei einer Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist (§ 312 g Abs. 2 Nr. 1)
  • Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular

aus und senden Sie es zurück.)

 

— An [Zimpfer Photography, Wilhelm-Leuschner-Str. 8, 56564 Neuwied]:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

 

  • 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
  • Der Fotograf händigt dem Kunden bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
  • Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Fotograf, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Kundes in Berührung kommen.
  • Der Fotograf wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

 

  • 11 Weitere Bestimmungen für Hochzeiten
  • Fotoalben und Fotobücher werden in der Regel erst im Herbst / Winter nach einer Hochzeitssaison erstellt. Bitte die Fotos welche ins das Album bis Ende September mir senden als Liste – wenn die Alben bis Weihnachten ankommen sollen.

 

  • Bei einer Nachbestellung eines Albums werden Bearbeitungsgebühren von 59,50€ fällig. Sollte eine Nachbestellung eines weiteren Albums direkt bei der ersten Bestellung des Hauptalbums erfolgen, entfällt die Bearbeitungsgebühr.

  • Reklamationen wegen Beschädigungen eines Albums oder Fotobuches müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Albums bei folgender E-Mail gemeldet werden: geral@floricolor.com- Bitte in der E-Mail folgende Angaben machen: Bestellnummer, Angaben, wer der Fotograf ist, der es bestellt hat und den Grund für die Reklamation am besten mit Fotos vom Reklamationsgrund.
    WICHTIG: Bitte nicht das E-Mail Postfach für den Versand verwenden sondern den kostenlosen Dienst: www.wetransfer.com
    Der Fotograf muss natürlich auch in Kenntnis gesetzt werden, damit er bei Rückfragen der Druckerei den Sachverhalt kennt.

  • Bei der Bildbearbeitung hat der Fotograf eine gewisse Künstlerische Freiheit - Fotos werden alle in Lightroom CC Basis optimiert (z.Bsp. Farben, Schwarz/Weiß, Licht heller/dunkler, Kontrast, Weißabgleich, Tönen, Bildausschnitt, usw.). Referenz sind die aktuellen Bilder auf der Interseite des Fotografen. Sollte der Kunden spezielle Wünsche zur Bildbearbeitung haben, so muss er diese vor der Auftragsbuchung dem Fotografen angeben, damit er die Möglichkeit hat vom Angebot zurückzutreten, wenn die Wünsche nicht umsetzbar sind, und sie müssen im Auftragsdokument festgehalten werden.

  • Fotos gibt es als JPGs in maximal Verfügbarer Auflösung als Download. Die Auflösung kann variieren, da mit verschiedenen Kameras und Einstellungen fotografiert wird. In der Regel liegt die maximale Auflösung bei etwa 30-42 Megapixel. Nach vorheriger schriftlicher Absprache kann die Auflösung auch viel höher sein, technisch möglich sind Fotos mit über 100 Megapixel bei Panoramafotos.

 

  • Die normale Bearbeitungszeit für eine Hochzeit liegt bei 3-4 Wochen. Eine Garantie für einen Fertigstellungstermin kann es allerdings nicht gegeben werden. Gegen Ende einer sommerlichen Hochzeitsaison ist es möglich, dass die Fertigstellung der Fotos einige Wochen länger dauert.

 

  • Wenn die Fotos fertig sind, vereinbart das Brautpaar einen Termin zum persönlichen Abholen der Fotos beim Fotografen. Sollte ein persönlicher Termin nicht möglich sein, lädt der Fotograf die Fotos als Download im Internet hoch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder über Dropbox, WeTransfer, Pixieset oder ähnlichen Diensten zur Verfügung gestellt werden können.

  • Stornierung einer Hochzeit, mit vorheriger Zahlung im Zusammenhang mit einer Terminreservierung, um einen Rabatt zu erhalten:
    Die bereits getätigte Anzahlung bleibt bei dem Fotografen und kann nur gegen einen Gutschein für Fotodienstleistungen eingetauscht werden. Der Gutschein ist ab Zahlung der Terminreservierung 3 Jahre gültig. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Der Wert des Gutscheins entspricht der getätigten Anzahlung abzüglich des oben genannten Ausfallhonorars laut §3und Abzüglich der Kosten für ein evtl. bereits erfolgtes Shooting. Sollte das Paar-Shooting bereits erfolgt sein, wird es von dem Gutscheinwert abgezogen.

  • Eine Kostenerstattung für nicht in Anspruch genommene Reportage-Zeit ist nicht möglich. Sollte das Brautpaar ein kleines Album wünschen, kann zwar das Gesamtpaket durch einen kleineren Materialwert kleiner werden, die Kosten für Layouten, wenn es im Paket enthalten ist, können nicht erstattet werden, wenn weniger Seiten gewünscht sind.
  • 12 Schlussbestimmungen
  • Auf Verträge zwischen dem Fotografen und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

  • Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Neuwied vereinbart.

  • Sofern es sich beim Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Fotografen der Sitz des Fotografen.

  • Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.

 

  • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.